Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2012) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wartberg-aist.at (http://www.wartberg-aist.at) sowie alle weiteren als Subdomain betriebener Websites.

Die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinien  (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind - sofern sie auf der Website verwendet werden - aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Es kommt vereinzelt zu Kontrastmängel. Außerdem erfordern vereinzelt eingebettete Features Querscrollen beim Zoom. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 Kriterien 1.4.3 (Kontrast -Minimum) und 1.4.10 (Reflow).

Die PDF (Portable Document Format )- Formulare sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst oder genutzt werden können. Es sind mehrere WCAG (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) Erfolgskriterien (vor allem 1.3.1, 3.3.2, 4.1.2) nicht erfüllt. Es gibt aber barrierefreie Alternativen.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in der Folge aus beziehungsweise ergänzen diese durch barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor der Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG (Richtlinien für barrierefreie Inhalte) 2.1 und PDF (Portable Document Format/UA (Universal Accessibility)-konform aufzuarbeiten. Veröffentlichung von nicht barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen werden als solche gekennzeichnet.

b) Viele vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst oder benutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert nicht erfüllt.

Für andere ältere nicht barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in der Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, dieses vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzuarbeiten.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministerium für Inneres liegen sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Jänner 2021 erstellt.

Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12. Mai 2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen. Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheit auf dieser Website www.wartberg-aist.at/politik-verwaltung/verwaltung/marktgemeindeamt
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
Marktgemeindeamt Wartberg ob der Aist
Hauptstraße 5
4224 Wartberg ob der Aist
Telefon: (07236) 37 00
Fax: (0736) 37 00-37
E-Mail: marktgemeindeamt(at)wartberg-aist.ooe.gv.at 
Homepage: www.wartberg-aist.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde.

Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren
https://land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm 

Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Banhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-117 68
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post(at)ooe.gv.at 

Die Website www.wartberg-aist.at wurde im Jänner 2017 erstmalig veröffentlicht.