§ 90 Bewilligung - Arbeiten auf und neben der Straße

Wenn durch Arbeiten (z.B. Bauarbeiten) auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, ist dafür eine Bewilligung gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig.

Beispiele für Bauarbeiten können sein:

  • Grabungen für Kanal, Wasser, Gas, Fernwärme, Hausanschlüsse

  • Aufstellung von Gerüsten und Containern

  • Baustelleneinrichtungen

Für Besorgung, Aufstellung und Entfernung der notwendigen Verkehrszeichen (z.B.. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote) und Verkehrsleiteinrichtungen (z.B. Umleitungen, Randbalken) ist der Bewilligungsinhaber selbst verantwortlich.