Standesamt

Eheschließung

Der erste Schritt zu Ihrer Traumhochzeit ist die Reservierung Ihres Trauungstermins.
Klären Sie diesen bitte  mit unseren MitarbeiterInnen ab.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) erfolgt nach der Terminvereinbarung mit dem Standesamt Wartberg ob der Aist. Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) ist begrenzt gültig.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit können Sie frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit aufnehmen.

Für die Ermittlung der Ehefähigkeit ist es erforderlich einige Dokumente vorzuelgen.
 

Wir wollen heiraten was brauchen wir dazu:
  • Geburtsurkunden der Verlobten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Verlobten
  • Heiratsurkunden aller Vorehen und Nachweis über die Auflösung (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftsstempel oder Sterbeurkunde)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Nachweis über die Führung eines akademischen Grades

 Bei Eheschließungen mit Auslandsberührungen bitten wir Sie um vorherige telefonische Absprache.

Trauungssaal:
Unser Tauungssaal befindet sich in unserem Dienstleistungszentrum (Hauptstraße 7, Eingang rechts neben der Bäckerei Honeder)
Er bietet Platz für ca. 40 Personen.

Trauungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr
Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr

An folgenden Tagen finden keine standesamtlichen Trauungen statt:
Sonn- und Feiertage, Hl. Abend, Silvester

Nachdem Sie uns die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben, bereiten wir die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) für Sie vor. Sobald wir die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit bearbeitet haben, werden Sie von uns kontaktiert, um einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch können Sie uns gerne ihre Wünsche für den Ablauf der Trauungszeremonie bekannt geben.


Geburt:

Eine Hausgeburt ist innerhalb einer Woche vom Arzt, vom Vater oder der Mutter oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat anzuzeigen.

Folgende Unterlagen sind für die Anzeige einer Geburt erforderlich:

  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichen Kindern
  • Nachweis des akademischen Grades (= Diplom) der Eltern
  • Geburtsbestätigung

Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Ansonsten ist für die Ausstellung einer Geburtsurkunde eine Gebühr in Höhe von € 9,30 zu entrichten.

HINWEIS: Auch die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei.
 


Sterbefall:

Verstirbt eine Person, ist der Tod spätestens am nächsten Werktag am Ereignisstandesamt anzuzeigen.
Die Beurkundung des Todesfalles kann bei jedem beliebigen Standesamt erfolgen.

Welche Dokumente werden für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt?

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe der verstorbenen Person
  • Todesbestätigung des Beschauarztes
  • Totenbeschauschein

Gebühren:

  • Sterbeurkunde  € 9,30
  • Totenbeschaugebühr € 76,70